Unser Unternehmen ist Mitglied des “Vereins der Hausbauträger von Fertigteilhäusern”. Unsere Mitgliedsnummer: COD 084.
Der Vorteil von Fertigteilhäusern ist umweltfreundliche Baustoffe, kurze Bauzeit, ausgezeichnete Wärmeisolierung.
Eine Bautätigkeit ist nur dann von einer Baufirma auszuführen, wenn ein Bauleiter mit Befugnissen entsprechend der Bauart und den gesetzlichen Vorschriften die Bautätigkeiten mit Verantwortung beaufsichtigt und die Baufirma laut Firmengerichtsbuch in der Obergruppe Bautätigkeiten (TEÁTOR Obergruppe 45.) eingetragen ist, entsprechend dem Baugesetz 38.§. Für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zusammenhängend mit den Bautätigkeiten, sowie die Einhaltung der Vorschriften behördlichen Genehmigungen und der genehmigten Plänen gehören zu den Aufgaben des Bauleiters.
Unsere hervorgehobene Aufgaben:
Unsere verantwortungsbewusste örtliche Bauaufsicht gibt eine schriftliche Erklärung nach Ende der Arbeiten dem Bauherren oder dessen Vertreter diesbezüglich, dass das Gebäude im Hinblick auf die Arbeit zur ordnungsmäßigen und sicheren Benützung entspricht, dass die ausgeführten Arbeiten entsprechend den Genehmigungen, den Bauplänen, bzw. den behördlichen Vorschriften und Fachregelungen ausgeführt worden sind. Die ausgeführte Arbeit endet mit dieser Erklärung seitens der Baufirma. Diese Erklärung muss dem Antrag auf Wohngenehmigung beigefügt werden.
Wenden Sie sich auch mit Aufträgen betreffend Bauaufsicht an uns!