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9400 Sopron, Mikoviny u. 17.



Holzriegelbau

Unser Unternehmen ist Mitglied des “Vereins der Hausbauträger von Fertigteilhäusern”. Unsere Mitgliedsnummer: COD 084.

Der Vorteil von Fertigteilhäusern ist umweltfreundliche Baustoffe, kurze Bauzeit, ausgezeichnete Wärmeisolierung.

Eine Bautätigkeit ist nur dann von einer Baufirma auszuführen, wenn ein Bauleiter mit Befugnissen entsprechend der Bauart und den gesetzlichen Vorschriften die Bautätigkeiten mit Verantwortung beaufsichtigt und die Baufirma laut Firmengerichtsbuch in der Obergruppe Bautätigkeiten (TEÁTOR Obergruppe 45.) eingetragen ist, entsprechend dem Baugesetz 38.§. Für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zusammenhängend mit den Bautätigkeiten, sowie die Einhaltung der Vorschriften behördlichen Genehmigungen und der genehmigten Plänen gehören zu den Aufgaben des Bauleiters.

Unsere hervorgehobene Aufgaben:

  • die Leitung der Montage- und Bauarbeiten;
  • die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (Qualitäts- und Fachvorschriften), bezüglich Arbeitsschutz, Umweltschutz, Denkmalschutz, Feuerschutz, Gesundheitswesen und alle anderen baubehördlichen Vorschriften, weiters Einhaltung der Vorschriften gemäß Baugenehmigungen, jegliche Kontrollen und Aufsicht  der Baustelle,
  • die Übernahme der Baustelle, Sicherung der Baustelle, Eröffnung, Führung Kontrolle und Abschluss des Baujournals;
  • während des Baus die Sicherung der Qualitätskriterien, die Einhaltung technologischer, Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften, die fachliche Regelung der Bautätigkeiten;
  • Überprüfung des Vorhandenseins bodenmechanische und sonstige Prüfungen, Kontrolle und Überprüfung jeglicher Maße
  • Überprüfung benötigter Probenentnahmen und Qualitätsprüfungen;
  • Feststellung der sofort zu erledigenden bautechnischen Aufgaben und Ausführung;
  • Kooperation mit dem Auftraggeber und seiner örtlichen Vertretung – Baukontrolleur -, den Bauleitern der möglichen Subfirmen;
  • Eintragung ins Baujournal von Bautätigkeiten die vom Bauplan abweichen oder keine Baugenehmigung benötigen;
  • Mitwirkung beim Übergabe/Übernahme- und Baugenehmigungsverfahren (Erstellung und Einführung der nötigen Erklärungen ins Baujournal)
  • Abstimmung der Tätigkeiten von Subunternehmern mit den Montage- und Bauarbeiten am Bauobjektes;
  • Übergabe der Baustelle dem Auftraggeber nach Beendigung der Bauarbeiten.

Unsere verantwortungsbewusste örtliche Bauaufsicht gibt eine schriftliche Erklärung nach Ende der Arbeiten dem Bauherren oder dessen Vertreter diesbezüglich, dass das Gebäude  im Hinblick auf die Arbeit zur ordnungsmäßigen und sicheren Benützung entspricht, dass die ausgeführten Arbeiten entsprechend den Genehmigungen, den Bauplänen, bzw. den behördlichen Vorschriften und Fachregelungen ausgeführt worden sind. Die ausgeführte Arbeit endet mit dieser Erklärung seitens der Baufirma. Diese Erklärung muss dem Antrag auf Wohngenehmigung beigefügt werden.

Wenden Sie sich auch mit Aufträgen betreffend Bauaufsicht an uns!

 

 

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